In Deutschland kann finanzielle Not schnell zu einer großen Belastung werden, wenn Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren oder sich beruflich neu orientieren. Neben dem regulären Arbeitslosengeld (ALG I) oder dem Bürgergeld (früher ALG II) bieten Arbeitsämter und Beratungsstellen für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen Kredite an, um kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken.
Diese Kredite sind zweckgebunden; sie sind keine allgemeinen Konsumkredite, sondern sollen Menschen helfen, ihre Lebensgrundlagen zu sichern.

🔹 Wer kann solche Kredite beantragen?
Antragsteller müssen nachweisen:
- Es besteht eine akute wirtschaftliche Notlage.
- Der Bedarf ist unabwendbar (z. B. Stromausfall, notwendige Reparaturen, defekte Haushaltsgeräte).
🔹 Welche Kreditarten gibt es?
Die häufigsten Verwendungszwecke für Kredite sind:
🧾 Lebensnotwendige Ausgaben
- Reparatur der Waschmaschine
- Kühlschrank
- Wichtige Möbel
⚡ Vermeidung von Zwangsräumung oder Infrastrukturproblemen
- Begleichung von Stromrechnungen, um Stromausfälle zu vermeiden
- Begleichung überfälliger Miete zur Sicherung der Wohnung
🛠️ Notfallreparaturen
- Reparatur von Haushaltsgeräten
- Autoreparaturen für die Jobsuche/den Arbeitsbeginn
🎓 Berufliche Integration
In einigen Fällen kann der Kredit auch verwendet werden für:
- Wichtige Arbeitsmittel
- Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
- Übergangskosten bis zum endgültigen Bezug von Sozialleistungen
Wichtiger Hinweis:
Kredite werden nur bewilligt, wenn keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen und die eigenen Mittel nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken.

🔹 Was ist ein Kredit von einem Arbeitsamt oder einer Arbeitsvermittlungsstelle?
Gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) ist ein Kredit eine vorübergehende Form der finanziellen Unterstützung, die anschließend in Raten von den Sozialleistungen abgezogen wird.
Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Bankkredit, sondern um Sozialhilfe.
Typische Merkmale:
- Rückzahlung in Raten, abgezogen von bestehenden Sozialleistungen.
- Nicht bei der Schufa (Gesellschaft zur Förderung des internationalen Handels) registriert, da es sich nicht um einen kommerziellen Kredit handelt.
🔹 Wie erfolgt die Rückzahlung?
Die Rückzahlung erfolgt in der Regel wie folgt:
- Monatlicher Abzug vom Grundeinkommenszuschuss/Arbeitslosengeld II (ALG II).
- Üblicherweise 10 % des Standardbetrags.
- Bei vollständiger Rückzahlung des Kredits.
- Für ALG I (Arbeitslosengeld I) wird die Rückzahlungsmethode individuell vereinbart.
🔹 Wie beantrage ich einen Kredit?
Anträge sind schriftlich einzureichen – entweder persönlich oder online.
Typischer Ablauf:
- Erläutern Sie kurz, warum Sie den Kredit benötigen.
- Fügen Sie Belege bei (z. B. Kostenvoranschläge, Zahlungsaufforderungen, Nachweise über etwaige Mängel).
- Warten Sie die Entscheidung des Arbeitsamtes ab.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls Klage beim Sozialgericht zu erheben.
🔹 Vorteile von Sozialhilfekrediten
- ✨ Keine zusätzlichen Gebühren
- ✨ Keine Auswirkungen auf Ihre Bonität
- ✨ Schnelle Hilfe in Notfällen
- ✨ Rechtssicherheit
- ✨ Flexible Rückzahlungsmöglichkeiten
🔹 Wann wird ein Kredit abgelehnt?
Kredite werden in folgenden Fällen nicht gewährt:
- Der Bedarf ist nicht notwendig oder dringend.
- Der Kaufgegenstand ist nicht lebensnotwendig.
- Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel.
- Es besteht eine unzumutbare Alternative.
Beispiel: Ersatz eines funktionierenden Geräts → Sie sind nicht kreditberechtigt.
🟦 Fazit
Kredite von Arbeitsagenturen oder anderen Stellen können Menschen in finanziellen Notlagen helfen, kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken. Sie ermöglichen es, wichtige Anschaffungen zu tätigen oder Probleme zu lösen, ohne auf herkömmliche Kredite zurückgreifen zu müssen.
Für viele ist dies ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Stabilität zu erhalten und wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen.